Rechtsprechung
   BVerfG, 07.06.1991 - 2 BvR 747/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,5575
BVerfG, 07.06.1991 - 2 BvR 747/91 (https://dejure.org/1991,5575)
BVerfG, Entscheidung vom 07.06.1991 - 2 BvR 747/91 (https://dejure.org/1991,5575)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Juni 1991 - 2 BvR 747/91 (https://dejure.org/1991,5575)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,5575) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Kriterien bei der Entscheidung eines Mietrechtsstreits

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88

    Eigenbedarf II

    Auszug aus BVerfG, 07.06.1991 - 2 BvR 747/91
    Das angegriffene Urteil verletzt die Beschwerdeführerin schon darum nicht in ihrem Eigentumsrecht, weil ihr Mietrecht keine Rechtsposition darstellt, die als solche durch Art. 14 GG geschützt ist (vgl. BVerfGE 18, 121 [131 f.]; 79, 292 [301 f.]).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 07.06.1991 - 2 BvR 747/91
    Ob die somit im Ermessen des Landgerichts stehende Entscheidung über die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung zutreffend getroffen wurde, betrifft die Anwendung des sogenannten einfachen Rechts, die der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich entzogen ist (vgl. BVerfGE 18, 85 [92]).
  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus BVerfG, 07.06.1991 - 2 BvR 747/91
    Art. 103 Abs. 1 GG geht davon aus, daß die nähere Ausgestaltung des rechtlichen Gehörs den einzelnen Verfahrensordnungen überlassen bleiben muß (BVerfGE 9, 89 [95 f.]; 81, 123 [129 f.]).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von

    Auszug aus BVerfG, 07.06.1991 - 2 BvR 747/91
    Art. 103 Abs. 1 GG geht davon aus, daß die nähere Ausgestaltung des rechtlichen Gehörs den einzelnen Verfahrensordnungen überlassen bleiben muß (BVerfGE 9, 89 [95 f.]; 81, 123 [129 f.]).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BVerfG, 07.06.1991 - 2 BvR 747/91
    Die Pflicht des Gerichts, Anträge und Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen, besteht nicht, soweit Vorbringen nach den Prozeßvorschriften ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muß oder kann (BVerfGE 22, 267 [273]; 24, 203 [213]).
  • BVerfG, 01.07.1964 - 1 BvR 375/62

    Fiskusprivileg

    Auszug aus BVerfG, 07.06.1991 - 2 BvR 747/91
    Das angegriffene Urteil verletzt die Beschwerdeführerin schon darum nicht in ihrem Eigentumsrecht, weil ihr Mietrecht keine Rechtsposition darstellt, die als solche durch Art. 14 GG geschützt ist (vgl. BVerfGE 18, 121 [131 f.]; 79, 292 [301 f.]).
  • BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvR 1248/82

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Anwendung zuvilprozessualer

    Auszug aus BVerfG, 07.06.1991 - 2 BvR 747/91
    Sie ist daher mit Art. 103 Abs. 1 GG vereinbar (BVerfGE 69, 248 [253]).
  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvR 118/62

    Verfassungsmäßigkeit der fachgerichtlichen Auslegung des § 12 AKG

    Auszug aus BVerfG, 07.06.1991 - 2 BvR 747/91
    Die Pflicht des Gerichts, Anträge und Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen, besteht nicht, soweit Vorbringen nach den Prozeßvorschriften ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muß oder kann (BVerfGE 22, 267 [273]; 24, 203 [213]).
  • BGH, 09.01.2024 - VIII ZR 101/22
    Einer Verbescheidung des Beklagten durch das Berufungsgericht bedurfte es insofern nicht (vgl. BVerfG, WuM 1991, 465, 466; BGH, Beschluss vom 25. August 2022 - III ZR 5/22, juris Rn. 2).
  • BAG, 18.12.2008 - 6 AZN 646/08

    Rechtliches Gehör bei nachgereichtem Schriftsatz

    In diesen Fällen liegt ein Verstoß gegen das Gebot zur Gewährung rechtlichen Gehörs vor, wenn das Gericht aus Gründen von der Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung abgesehen hat, die bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich sind (BVerfG 7. Juni 1991 - 2 BvR 747/91 - WuM 1991, 465).
  • BVerfG, 09.12.2021 - 2 BvR 1789/16

    Verfristete Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf

    Dann ist das Bundesverfassungsgericht darauf beschränkt, zu prüfen, ob die Gerichte ihr Ermessen willkürlich ausgeübt, das heißt sich von unsachlichen, nicht nachvollziehbaren Erwägungen haben leiten lassen oder die Bedeutung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs verkannt haben (vgl. BVerfGE 9, 89 ; 69, 145 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Juni 1991 - 2 BvR 747/91 -, juris, Rn. 6).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht